Nachteilsausgleich in der Berufsausbildung

Kirsten Vollmer vom Bundesinstitut für Berufsbildung hat ein Nachschlagewerk zum Nachteilsausgleich bei behinderten Auszubildenden verfasst. Für Personen mit Legasthenie gilt hier beispielsweise bei Prüfungen, dass es eine Zeitverlängerung geben kann, schriftliche Aufgaben vorgelesen oder Prüfungen anstatt schriftlich mündlich durchgeführt werden können. Der Nachteilsausgleich steht den Berufseinsteigern gesetzlich zu. Wie der Nachteilsausgleich aussieht bestimmt die zuständige Kammer nach den Empfehlungen beispielsweise eines Facharztes, der Berufsschule oder des Ausbildungsbetriebes. Das Buch kann unter dem angegebenen Link heruntergeladen werden.

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